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Vereinfachter Spendennachweis bis 300 Euro

Seit dem 1.1.2021 reicht für Spenden und Mitgliedsbeiträge unter 300 Euro (bisher: 200 Euro) ein vereinfachter Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Als vereinfachter Nachweis gilt: ein einfacher Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der Überweisung oder ein Einzahlungsbeleg. Erst bei Spenden über 300 Euro pro Jahr besteht eine Verpflichtung gegenüber dem Finanzamt, die geleisteten Spenden mit einer Spendenbescheinigung nachzuweisen.


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 Spenden an den DSV 1900 Empfänger: Duisburger Spielverein 1900 e. V. IBAN: DE 60 3505 0000 0211 0026 88 Institut: Sparkasse Duisburg BIC: DUISDE33XXX Verwendungszweck: Spende 

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 Überweisen Sie Ihre Spende unter 300 Euro online. Ihre Bank wird Ihnen den Auftrag bestätigen. Drucken Sie diese Bestätigung für das Finanzamt aus. Sollte Ihr Onlinebanking keine Druckfunktion eingerichtet haben, machen Sie einen Screenshot von Ihrem Bildschirm und drucken diesen aus. Achten Sie darauf, dass Ihr Name, Ihre Kontonummer sowie der Name und die Bankverbindung des Empfängers bzw. der Empfängerin auf der Bestätigung vorhanden sind. Ebenso müssen der gespendete Betrag und das Datum zu sehen sein, damit die Spende beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden kann.

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 Übrigens: Der Betrag von 300 Euro gilt für jede Einzelspende, nicht für die Summe der im Jahr geleisteten Spenden.